Unsere Erfahrungen mit Zuzahlungen für Blutzucker Teststreifen
in der Apotheke
Am 06.07.2004 löste ich ein Rezept in der Apotheke über 100 Teststreifen Accu Check Comfort Glucose ein. An diesem Tag mußte ich zum ersten Mal eine Zuzahlung von 7,71 € (10%) leisten. Auf meine erstaunte Nachfrage, warum ich zuzahlen sollte, erhielt ich die Antwort, seit 01.07.2004 seien die Teststreifen als Heilmittel zum einmaligen Gebrauch deklariert und somit zuzahlungspflichtig.
Auf Nachfrage bei einem Versandhändler für Diabetikerbedarf wurfe mir mitgeteilt, daß es keine Änderung im Gesetz bezüglich der Zuzahlungspflicht für BZ-Teststreifen gäbe.
Auch beim DDB ist keine Änderung der Zuzahlung für Teststreifen bekannt.
Eine weitere Nachfrage bei der AOK ergab ebenfalls, daß keine Zuzahlung für Blutzuckerteststreifen zu leisten ist.
Ich schreibe Ihnen diese Zeilen mit der Bitte um Veröffentlichung (Leserbrief) in subkutan, damit andere Betroffene aufmerksam gemacht werden und ggf, wie wir, eine andere Apotheke aufsuchen können.
Ute Wilhelmi
Hofheim
Anmerkung der Redaktion:
Sicher werden Sie die meisten Apotheken korrekt beraten und bedienen.
Sollten Sie jedoch Ähnliches wie unsere Leserin erleben, so lassen Sie sich bitte eine Quittung geben und teilen Sie es bitte Ihrer Krankenkasse mit, damit das von dort aus überprüft werden kann.