An den Spitzenverband der Krankenkassen Hessen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

von unserer Gesellschaft wird viel Mühe aufgewandt, um die Krankheitskosten mit hohen Krankenkassenbeiträgen zu bezahlen.

Schlimm ist es dann, wenn große Gruppen erkrankter Bürger von der Versorgung ausgeschlossen werden.

Am Diabetes mellitus sind etwa 10% der Bevölkerung erkrankt.

In Hessen ist die Hälfte dieser chronisch Kranken von der Versorgung ausgeschlossen. Seit Anfang dieses Jahres zahlen die Krankenkassen den Kassenärzten nur dann Geld für die Behandlung dieser Kranken, wenn diese im DMP (Disease Managment Program) eingeschrieben sind. Das sind aber nur ca. die Hälfte aller Diabetiker!

Skandalös ist die Tatsache, dass im DMP laut SGB V nur chronisch erkrankte Menschen eingeschrieben werden dürfen und Schwangere aber nicht an einer chronischen Erkrankung leiden. Dadurch sind deren Kinder schon vor der Geburt stark gesundheitlich bedroht, denn die werdenden Mütter können nicht behandelt werden, die Krankenkassen lassen dies laut der Sondervereinbarung nicht zu.

Was soll die ganze Diskussion über eine Gesundheitsreform, wenn schon von vornherein große Gruppen von einer gut etablierten Behandlung ausgeschlossen sind?

In Hessen gibt es seit dem 1. Januar 2009 keine gültigen „Diabetes-Vereinbarungen“ zwischen der KV Hessen und den Krankenkassen. Die Verhandlungen dazu werden erst am 25. März 2009 wieder aufgenommen, was geschieht ab dem 1. April 2009?

Wir verlangen eine Auskunft, weshalb es keine gültigen Vereinbarungen gibt und weshalb wird die Krankheit Diabetes mellitus nicht im EBM aufgenommen.

Ist es Regel geworden, dass alle „Menschen mit Diabetes mellitus“ jährlich erneut um ihre Versorgung bangen müssen?

Auch Diabetiker zahlen bei den Krankenkassen ihre Beiträge. Weshalb ein Gesundheitsfonds, wenn nicht einmal eine so eindeutige Erkrankung wie Diabetes mellitus behandelt wird?

 

 

 

Prof. Hermann von Lilienfeld-Toal

               Landesvorsitzender





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Geändert am: 23.03.09