Leitartikel des Landesvorsitzenden
Liebe Mitglieder, liebe Mitstreiterinnen & Mitstreiter,
CGM: mehr Sicherheit
im Umgang mit dem Diabetes
Es gibt Diabetiker,
die behaupten, dass ein solches Gerät mehr Sicherheit im Umgang mit dem Diabetes
bringt als die Insulin-Analoga. Man braucht, insbesondere wenn man allein ist,
viel weniger Angst vor einer nächtlichen Hypoglykämie zu haben. Auch gibt es die
Beobachtung, dass die „Blutzuckereinstellung“ besser ist als ohne, der
HbA1c-Wert (Langzeitwert) ist besser, d. .h. nicht zu hoch und nicht zu niedrig.
Es gibt noch eine viel aufregendere Entwicklung: die Kombination von CGM und
Insulinpumpe. Dabei wird durch entsprechende Programme soviel Insulin von der
Pumpe abgegeben wie gerade nötig. Wenn das funktioniert, hätten wir das
„künstliche Pankreas“. Das klappt noch nicht ganz zuverlässig, aber die
Entwicklung ist schon sehr weit, und wir können uns darauf einstellen, dass
diese Geräte in absehbarer Zukunft angeboten werden.Wer das dann bezahlt, ist
noch unsicher. Die Krankenkassen weigern sich ja, die kontinuierliche
Glukosemessung zu erstatten
Zwar ist ein Prozess vor dem Sozialgericht Detmold bereits
von einem Diabetiker gewonnen worden, der seine Krankenkasse zur Übernahme der
Kosten zwingen konnte (wir berichteten). Nun wehren sich die Krankenkassen
trotzdem weiter dagegen, so gut sie können, mit Hilfe des MDK. Aber halt: Wir
wollten ja nicht jammern! Doch was sollen wir machen, wenn wir die Neuerungen,
die es nicht nur im Medikamentenbereich, sondern auch bei den technischen
Entwicklungen gibt, wirklich einsetzen wollen? Manchmal denke ich, dass die
Verantwortlichen (z. B. im Gemeinsamen Bundesausschuss), die über die
Erstattungsfähigkeit von Medikamenten und technischen Entwicklungen entscheiden
und sich dabei, wie wir schmerzlich erfahren mussten, systematisch über die
Realität hinwegsetzen, einmal selbst Diabetes bekommen müssten. Dann könnten sie
vielleicht verstehen, was das bedeutet. Aber halt, halt, halt: Wir wollen ja
nicht jammern! Wir hoffen, dass diese Neuerungen bald jedem, auch dem gesetzlich
Versicherten, zur Verfügung stehen.
Mit guten Wünschen für das neue Jahr verbleibe ich mit
freundlichen Grüßen
Ihr
Prof.
Dr. med.